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Informationen zur Vogelgrippe ("Geflügelpest")
Die Vogelgrippe ist eine Tierseuche. Es ist derzeit kein einziger Fall nachgewiesen, bei dem diese Tierkrankheit von einem für den menschlichen Verzehr bestimmten tierischen Produkt - etwa Geflügel oder Eier - auf den Menschen übertragen wurde.
Im Lebensmittelhandel verkaufte Eier sind nach allen verfügbaren Erkenntnissen unbedenklich. Dies gilt auch für unverarbeitete bzw. rohe Produkte, die bei der Zubereitung gut durcherhitzt werden. Das Bundesverbraucherministerium (BMVEL) stellt ausdrücklich klar: "Alle im Handel befindlichen Geflügelprodukte können bedenkenlos verzehrt werden, da sie nur von gesunden Tieren aus gesunden Beständen stammen. Der Erreger der Geflügelpest hat über die Ernährung keinen Einfluss auf die menschliche Gesundheit." Und: "Lebensmittel wie Geflügel können ohne Einschränkungen unter Beachtung der üblichen hygienischen Maßnahmen gekauft und verzehrt werden." Auch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) kommt in einer Studie zur Vogelgrippe zu dem Ergebnis, dass Lebensmittel unbedenklich seien.
Das BMELV informiert darüber hinaus über seine Homepage unter www.verbraucherministerium.de umfassend über die neuesten Entwicklungen zur Vogelgrippe.
Die EU-Gesundheitsbehörden stellen ebenfalls klar, dass die Fälle von Vogelgrippe keine Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen. Das Amt für Prävention und Bekämpfung von Seuchen (ECDC) in Stockholm stellt fest, das es für den Menschen keinerlei Infektionsgefahr beim Verzehr von gekochten Eiern, gegartem Geflügelfleisch gibt.
In Nutzgeflügelbeständen gibt es keine Krankheitsbefunde. Die mit dem Aufstallungsgegot und im Falle von Verdachtsfällen eingeleiteten strengen Schutzmaßnahmen verhindern ein Übergreifen. Das Virus stirbt zudem bei einer Temperatur von 70° C ab, so dass selbst aus infizierten Beständen keine Gefahr besteht.
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