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Allgemeine Infos zur Vogelgrippe
Informationen zur Vogelgrippe (Aviäre Influenza)

Was ist die Vogelgrippe?

Die Vogelgrippe (Aviäre Influenza) ist eine durch ein Influenza A-Grippevirus verursachte Tierkrankheit, die alle Geflügelarten befallen kann. Die Vogelgrippe ist sporadisch bereits im 20. Jahrhundert in verschiedenen Weltregionen aufgetreten. Seit Ende 2003 grassiert sie in Südostasien. Ausbrüche bei Geflügel wurden in China, Vietnam, Thailand, Kambodscha, Indonesien und in jüngster Zeit auch in Kasachstan und Russland sowie in Rumänien und der Türkei bestätigt.

Welche Risiken bestehen?

Übertragen und verbreitet wird die Vogelgrippe in erster Linie über die Wege der Zugvögel. Da sich das Vogelgrippe-Virus sehr schnell verbreitet und eine große Gefahr für die landwirtschaftliche Geflügelproduktion darstellt, hat die Kommission der Europäischen Union gegenüber den von der Vogelgrippe betroffenen Ländern unverzüglich Einfuhrverbote für Geflügel und andere Vögel, Eier, Geflügelfleisch sowie Federn und Federnteile verhängt. Bis jetzt ist die Infektiosität für den Menschen extrem gering. Bis Anfang August 2005 wurden weltweit 112 Erkrankungsfälle registriert. Alle betroffenen Menschen haben sich ausschließlich durch direkten Kontakt zu erkrankten Tieren angesteckt.

Keine Gefahr durch den Verzehr von Geflügelprodukten

Die Vogelgrippe gehört zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen. Somit werden von den zuständigen Behörden unverzüglich wirksame Schutzmaßnahmen verhängt, nachdem in einem Betrieb der Verdacht auf Vogelgrippe gemeldet wurde. Der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zufolge liegen bisher keine Angaben vor, die belegen, dass die Krankheit durch kontaminierte Lebensmittel auf Menschen übertragen werden kann. Wenn das Virus in Lebensmitteln vorhanden ist, wird es durch normale Temperaturen beim Kochen abgetötet. Bereits bei einer Erhitzung auf 60 ° C sind die Viren nach 30 Minuten nicht mehr nachweisbar und somit abgetötet.

Ausführliche Informationen zur Geflügelpest vom BMVEL

Seit Ende des Jahres 2003 gab es in mehreren Ländern Südostasiens bei Geflügel Ausbrüche von Geflügelpest in der für Geflügel hochansteckenden Form H5N1. In den betroffenen 9 Ländern Korea, Indonesien, Vietnam, Japan, Thailand, Kambodscha, China (einschl. Hongkong), Laos und Malaysia wurden daraufhin mehr als 100 Mio. Tiere getötet bzw. starben an der Krankheit. Das Bundesverbraucherministerium nimmt die Berichte über die Verbreitung des Virus in Russland sehr ernst und steht über die Botschaft in engem Kontakt mit den russischen Veterinärbehörden. Das wichtigste ist jetzt, alles zu tun, um einen Ausbruch in der EU und in Deutschland zu verhindern. Unnötige Panikmache hilft hier niemandem weiter. Das Bundesverbraucherministerium ist auf Tierseuchenfälle vorbereitet und wird alle nötigen Maßnahmen koordinieren, wenn es zu dem kommt, was wir alle nicht hoffen: Die Übertragung auf Tiere in Deutschland. Das Bundesverbraucherministerium verfolgt die Entwicklung der Geflügelpest seit langem sehr aufmerksam. Deutschland ist auf Fälle wie diese Tierseuche vorbereitet. In einer solchen Situation gibt es nichts, was neu erfunden werden müsste. Alle Maßnahmen werden europäisch und national eng abgestimmt. Dabei arbeiten auch die beteiligten Ressorts eng zusammen. In Brüssel fand ein erstes Treffen zum Thema Vogelgrippe am 25. August statt. Darin wurden weitere Schritte wie die Ausweitung des Wildvogelmonitorings beschlossen. Die EU-Kommission hat dargelegt, dass sie die Gefahr der Übertragung des Virus durch Zugvögel derzeit als gering einschätzt. Deshalb sei ein generelles Einsperren von Geflügel zum jetzigen Zeitpunkt nicht erforderlich. Damit hat die Kommission das deutsche Vorgehen bestätigt. Künast: "Wir sind vorbereitet. Wir müssen wissen, was zu tun ist, falls das Virus Deutschland erreicht. Die einzelnen Maßnahmen setzen wir risikoorientiert erst dann ein, wenn es die Situation erfordert."

Die Haupt-Gefahren einer möglichen Einschleppung

1) illegaler Tierhandel

Leider gibt es immer wieder Versuche, Tiere illegal zu importieren. Hier sehen die Experten die größte Gefahr für ein Einschleppen des Virus. Im Oktober letzten Jahres ist es dem Zoll in Belgien gelungen, den Import zweier H5N1 infizierter Adler im Reiseverkehr zu verhindern. Daran erkennt man, wie wichtig eine optimale Kontrolle an den Grenzen, insbesondere den Flughäfen, ist. Bei einem Expertentreffen am 18. August in Bonn wurde deshalb vereinbart, dass die Länder mit dem Zoll die Kontrollen intensivieren. Das heißt, es werden künftig gezieltere, risikoorientiertere Kontrollen stattfinden.

2) das unwissentliche oder fahrlässige Einschleppen des Virus durch Reisende.

Deshalb hat das Verbraucherministerium ein Informationsblatt für Reisende in betroffene Länder herausgegeben, das die Reisenden auffordert, direkte Tierkontakte zu vermeiden, keine Geflügelmärkte zu besuchen, Geflügelfleisch und Geflügelprodukte nur in gekochtem oder durchgebratenen Zustand zu verzehren. Reisenden ist es verboten, aus betroffenen Ländern Geflügel, Geflügelfleisch, Eier, Federn und andere Produkte vom Geflügel sowie unbehandelte Jagdtrophäen in die EU einzuführen. Auch hier werden die Länder und der Zoll verstärkt kontrollieren. Das Auswärtige Amt informiert über seine Homepage mit ständig aktualisierten Reisehinweisen.

3) Zugvögel

Die Wahrscheinlichkeit einer Übertragung des hochpathogenen H5N1 Virus aus Asien durch Zugvögel auf direktem Wege nach Europa wird als gering eingeschätzt, da in der Regel östlich vom Ural brütende Wasservögel nach Südosten ziehen und Vögel, deren Brutgebiet westlich des Urals liegt, eher in südwestliche Regionen ziehen. Eine natürliche, langsame Virusausbreitung in Richtung Westen durch Entenarten kann allerdings wegen der Überlappung ihrer Brutgebiete nicht ausgeschlossen werden. Es kommt jetzt darauf an, alle zu sensibilisieren, damit nicht durch Unachtsamkeit Viren eingeschleppt werden.

Maßnahmen

Seit dem Ausbruch in Asien vor einigen Jahren wird monatlich in Brüssel über Maßnahmen beraten. Daran sind die deutschen Veterinäre maßgeblich beteiligt. Das Friedrich-Löffler-Institut arbeitet seit längerem an der Entwicklung eines Impfstoffes für die Tiere und verfügt auch über Virusisolate von H5N1. Deutschland war das erste Land, das bereits 2003 ein Wildvogelmonitoring gestartet hat und auf europäischer Ebene Zahlen zu dieser Frage beisteuern konnte. Das Monitoring hat sich mittlerweile zu einem zentralen Element der Vorsorgemaßnahmen entwickelt. Seit 2003 besteht eine umfassende Meldepflicht für die Bestände aller Geflügelhalter (privat und gewerblich), damit die Behörden im Ernstfall über die Informationen verfügen, wo gefährdetes Geflügel gehalten wird. Alle Wege, wie das Virus über den Handel nach Europa gelangen könnte, wurden geschlossen: Es besteht weiterhin ein EU-weites Importverbot für Geflügel, Geflügelfleisch und Eier aus Russland und Kasachstan sowie den weiteren von Vogelgrippe betroffenen Ländern Asiens. Die Europäische Kommission hat zwischenzeitlich ein Einfuhrverbot für andere Vögel als Geflügel sowie für unbehandelte Federn und Federteile erlassen. Dieses Verbot hatten wir auf der nationalen Ebene bereits vorweggenommen. Damit wurde die letzte Lücke im Handel geschlossen. Die Maßnahmen galten bereits für Kambodscha, Laos, Pakistan, Volksrepublik China einschl. Hongkong, Thailand, Vietnam, Indonesien und Malaysia. Die Reisenden in betroffene Länder und der Zoll wurden umfassend über die Gefahren aufgeklärt. Beim Expertentreffen in Bonn am 18. August 2005 wurden weitere Maßnahmen beschlossen. Sie sollen in Abhängigkeit von der Entwicklung der Seuchenlage in Russland, rechtzeitig vor der Ankunft der ersten Zugvögel, über eine Eilverordnung in Kraft treten. Die Dringlichkeit der Maßnahmen muss dabei ständig neu eingeschätzt und der Gefahrenlage angepasst werden. Dies gilt auch für den Zeitpunkt des In Kraft Tretens der Maßnahmen. Folgende Maßnahmen wurden beschlossen: Eine Ausweitung des Wildvogelmonitorings zu einem flächendeckenden Monitoring. Dabei werden die Jäger einbezogen. Die zwangsweise "Aufstallung" von Freilandgeflügel. Die Verpflichtung der Geflügelhalter, ihre Bestände untersuchen zu lassen, wenn sie der Aufstallung nicht nachkommen können. Die Bestände müssen z. B. mit Netzen abgedeckt werden. Zwischenzeitlich wird eine Aufstallung des Geflügels nicht mehr verfolgt, da die Gefahrenlage dies momentan nicht rechtfertigt. Sollte sich die Gefahrenlage ändern, werden die Maßnahmen anzupassen sein; dazu zählt auch ein Aufstallungsgebot. Die am 4. September 2005 in Kraft tretende Eil-Verordnung sieht daher zunächst ein Monitoring bei Wildvögeln und bei Geflügel in Auslauf-/Freilandhaltung vor. Sie gilt für 6 Monate.

Für den Fall der Fälle

Zur Vorsorge gegen die Ausbreitung der Vogelgrippe gelten permanent folgende Bestimmungen der Geflügelpestverordnung: detaillierte Registerführung (z. B. über Zu- und Abgänge von Geflügel, Zahlen verendeter Tiere, etc.) Aufzeichnungspflicht für Personen, die gewerbsmäßig in der Geflügel Ein- oder Ausstallung tätig sind (wann haben sie wo gearbeitet, etc.) Ursachenforschung bei vermehrten Todesfällen Schutzkleidung Einhaltung bestimmter seuchenhygienischer Maßnahmen, wenn mehr als 1.000 Stück Geflügel gehalten werden. Darüber hinaus werden bei einem Seuchenausbruch folgende Maßnahmen ergriffen: Absonderung des Geflügels, Betretungsgebote, Verbringungsverbote. unverzügliche Tötung und unschädliche Beseitigung des Geflügels sowie auch unschädliche Beseitigung der Eier, Betretungsverbote, Reinigung und Desinfektion. Einrichtung eines Sperrbezirkes und Beobachtungsgebietes.

Links zum Thema Geflügelpest

Friedrich-Loeffler-Institut "Klassische Geflügelpest" hier als PDF-Dokument zum Download zur Verfügung.

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