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IFS für Gütegemeinschaft Eier
Von einigen Handelsunternehmen wird der Internationale Food Standard - IFS - ab 2004 gefordert, so z. B. von Aldi. Für KAT- bzw. GGE-Betriebe haben wir deshalb ein Musterhandbuch erstellt, mit dem Ziel, dass im Rahmen sog. Kombinationsaudits neben der physischen Prüfung einer Packstelle ein IFS-Audit durchgeführt werden kann. Die von KAT bzw. GGE zugelassenen Kontrollinstitute Gista-Zert, ARS PROBATA und ISA sind ebenfalls für IFS zugelassen. Daraus ergeben sich Synergien und Kosteneinsparungen.
Wir empfehlen deshalb eine baldige Anmeldung bei dem zuständigen Kontrollinstitut, falls noch nicht geschehen, damit zu Beginn nächsten Jahres ein entsprechendes Audit durchgeführt werden kann. Für KAT und GGE wird IFS obligatorischer Bestandteil der Anforderungen, soweit der Lebensmittelhandel beliefert wird. Weitere Informationen zum IFS und zum IFS-Musterhandbuch für Eierpackstellen finden Sie auf unserer Homepage.
Neue Vermarktungsnormen Eier
Die EU-Kommission hat neue Vermarktungsnormen für Eier beschlossen. Die Durchführungsvorschriften der Verordnung 1907/90/EWG werden damit neu geregelt und übersichtlicher gestaltet. Änderungen treten vor allem mit der obligatorischen Príntung ab Januar 2004 in allen EU-Länder in Kraft. Für KAT und Gütegemeinschaft Eier wurde diese bereits vor drei Jahren definiert, so dass sich hier keine Neuerungen ergeben. Neu ist auch, dass die Angabe der Herkunft der Eier mit dem Hinweis auf der Packung: „Ursprung, siehe Stempel auf dem Ei“ zu erklären ist.
Die Vermarktungsnormen sehen auch vor, dass für die EU-Beitrittskandidaten Litauen, Ungarn und die Tschechische Republik mit In-Kraft-Treten der neuen Verordnung ab Januar Ware aus alternativen Haltungsformen am gemeinsamen Markt angeboten werden kann. Für KAT müssen jedoch die Voraussetzungen der Systemteilnahme erfüllt werden. Damit ist auch der Verkauf von Bioware unter KAT möglich. Dieses war bisher an die Erfüllung der EU-Vermarktungsnormen in Bezug auf Freilandhaltung gebunden.
Anträge auf Zulassung finden Sie für Legebetriebe, Packstellen und Futtermittelbetriebe ebenfalls auf unserer Homepage.
Die von der EU-Kommission verabschiedeten Vermarktungsnormen für Eier wurden am 23. Dezember im Amtsblatt L340 veröffentlicht. Damit treten am 1.1.2004 eine Reihe von Änderungen in Kraft, insbesondere die obligatorische Printung auf dem Ei. Für Betriebe der Gütegemeinschaft Eier ändert sich damit zwar nichts, denn die Einzelkennzeichnung wurde schon vor 3 Jahren eingeführt, doch bitten wir um Beachtung der neuen Anforderungen.
Aus gegebenem Anlass möchten wir auf besondere Bestimmungen für den innergemeinschaftlichen Handel mit Rohware gem. Artikel 8 Abs. 5 der neuen Verordnung hinweisen:
„Werden die Eier von einem Erzeuger zu einer Packstelle in einem anderen Mitgliedstaat geliefert, so werden die Eier vor dem Verlassen der Produktionsstätte mit dem Erzeugercode gestempelt. Wenn der Erzeuger und die Packstelle jedoch einen ausschließlichen Liefervertrag für die in diesem Mitgliedstaat in Unterauftrag vergebenen Lieferungen geschlossen haben, der die Einhaltung der oben genannten Fristen und Kennzeichnungsvor-schriften vorschreibt, kann der Mitgliedstaat, in dessen Hoheitsgebiet sich die Produktionsstätte befindet, auf Antrag der Marktteilnehmer und nach vorheriger Zustimmung des Mit-gliedstaats, in dem sich die Packstelle befindet, auf diese Verpflichtung verzichten. In diesem Fall wird die Beförderung von einer von den Vertragsparteien beglaubigten Kopie dieses Vertrags begleitet. Die Kontrollbehörden werden von dieser Freistellung unterrichtet.“
Da wir davon ausgehen, dass die Mitgliedsstaaten den Spielraum für Ausnahmegehmigungen – wenn überhaupt - sehr restriktiv handhaben, ist diese Bestimmung beim innergemeinschaftlichen Handel einer obligatorischen Printung im Legebetrieb gleichzusetzen.
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